Vorsorge treffen für den Fall „X“ – Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
09.11.2024 10:00
| KostenlosHans Zimmerer informiert darüber, wie Sie mit Hilfe der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung Vorsorge treffen können.
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf.
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht.
In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Die Teilnahme ist kostenlos, über eine Spende würden wir uns freuen.
Bitte beachten:
- Mindestteilnehmerzahl: 5 – Anmeldeschluss ist der 06.11.2024
- Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl müssen wir den Termin leider absagen (sie bekommen dann Bescheid).
Wichtige Information zur Online-Anmeldung:
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Anmeldung (nur online möglich):